Die AGBs von mietkanu.de |
| §1 - Angebote |
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Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird schriftlich durch Auftragsbestätigung und/oder Lieferschein und Rechnung bestimmt. |
| §2 - Änderung des Mietgutes |
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Der Vermieter ist verpflichtet, das bestellte Mietgut zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern. |
| §3 - Lieferung |
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- Die Auslieferung erfolgt ab Lager (Dorfstraße 1, 23866 Nahe). Wünscht der Mieter die Anlieferung durch den Vermieter, werden die anfallenden Kosten gemäß der Transportpreisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung in Rechnung gestellt.
- Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.
- Falls der Mieter oder ein ermächtigter Vertreter nicht bei Anlieferung anwesend ist, werden die Mietgegenstände wieder mitgenommen, und es erfolgt kein Mietverhältnis. Die Kosten der Anlieferung sind in jedem Fall vom Mieter zu zahlen.
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| §4 - Materialbehandlung |
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- Der Mieter hat das gelieferte Mietgut unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel sofort nach Aufbau des Mietgutes anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
- Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt wird; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
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| §5 - Rückgabe |
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- Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten.
- Falls die Lieferung aus einer Vielzahl an Einzelteilen besteht und die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, findet die endgültige Zählung und Schadensfeststellung in den Räumen des Vermieters statt. Fehlendes Equipment wird in Rechnung gestellt.
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| §6 - Kündigung |
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Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung muss diese bis 48 Stunden vor Mietbeginn ausgesprochen werden, sonst muss der Mieter die vereinbarten Kosten der Miete bezahlen, nicht jedoch eine eventuell unterlassene Lieferung. |
| §7 - Beschädigungen |
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- Der Mieter haftet für Schäden des Bootes, Trailers, sowie des Zubehörs, die während der Mietzeit entstehen. Es gelten folgende Wiederbeschaffungskosten: Kanu 730 EUR, Paddel 30 EUR, Schwimmweste/Hilfe 26 EUR, Trockenbehälter 20 EUR.
- Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe.
- Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert.
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| §8 - Schadenersatzansprüche |
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Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. |
| §9 - Überziehung der Mietdauer |
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Bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände hat der Mieter für jeden neuen angefangenen Tag die vereinbarte Tagesmiete zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. |
| §11 - Stornierung |
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- Eine Buchung wird erst nach einer Anzahlung in Höhe von 30% verbindlich. Der Restbetrag ist am Tage der Fahrt zu bezahlen.
- Stornierungen sind bis zu 30 Tage vorher kostenlos.
- Bis 14 Tage vorher 30% Stornokosten. Ab 14 Tage 50% Stornokosten. Bis 2 Tage vorher 70% Stornokosten.
- Ab 2 Tage vorher 100% Stornokosten.
- Bei extremen Regenfällen am Tage der Tour am Einsatzort ist eine Stornierung beim Tagesverleih kostenlos
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| §12 - Unwirksamkeitsklausel |
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Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. |
| §13 - Mündliche Absprachen |
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Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. |